Allgemeine Verkaufsbedingungen


1. ALLGEMEIN
1.1. Allgemeine Verkaufsbedingungen von Omega Air Engineering d.o.o. Ljubljana regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Omega Air Inženiring d.o.o. Ljubljana, Ulica Dolomitskega odreda 10, 1000 Ljubljana (im Folgenden: Verkäufer) und die Käufer von Produkten und Dienstleistungen aus dem Verkaufsprogramm des Verkäufers.

1.2. Die allgemeinen Verkaufsbedingungen beziehen sich auf alle Beziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer, es sei denn, der Verkäufer und der Käufer vereinbaren in Bezug auf individuelle Rechte und Pflichten ausdrücklich etwas anderes.

1.3. Nur schriftliche Vereinbarungen sind vorhanden. Nachrichten, die über geeignete Telekommunikationsmittel (Fax, E-Mail usw.) gesendet werden, gelten ebenfalls als geschrieben.

1.4. Im Falle von Vereinbarungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer, die einzelne Rechte und Pflichten denjenigen der Allgemeinen Verkaufsbedingungen übertragen, beeinträchtigt dies die Gültigkeit anderer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.

1.5. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers haben Vorrang vor allen anderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers, es sei denn, der Verkäufer und der Käufer erklären sich ausdrücklich damit einverstanden.

2. ANGEBOTE UND BESCHAFFUNG
2.1. Die Bestellung des Käufers wird für den Verkäufer erst verbindlich, wenn der Käufer eine schriftliche Bestätigung des Verkäufers von der Bestellung erhält.

2.2. Der Verkäufer stellt die Bedingungen aus dem Angebot oder der Pro-forma-Rechnung nur im Rahmen der Gültigkeit des Angebots oder der Pro-forma-Rechnung zur Verfügung.

2.3. Für den Fall, dass der Käufer die Bestellung bestätigen oder widerrufen will, nachdem er die schriftliche Auftragsbestätigung erhalten hat, muss er dem Verkäufer alle ihm entstandenen Kosten zu erstatten.

2.4. Ungeachtet des vorstehenden Absatzes kann der Käufer die Bestellung nicht widerrufen, wenn die schriftliche Auftragsbestätigung vom Verkäufer bei Waren, die nach den Anweisungen und Plänen des Käufers oder ausschließlich für den Käufer hergestellt werden, erfolgt, es sei denn, der Verkäufer stimmt ausdrücklich zu.

3. PREISE
3.1. Falls keine besondere Vereinbarung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer besteht, gelten die Preise des Verkäufers gemäß der gültigen Preisliste. Alle Preise sind in Euro angegeben.

3.2. Der Verkäufer behält sich bei Preisänderungen von Rohstoffen auf dem Weltmarkt, Arbeitskosten, sonstigen Betriebskosten und Wechselkursen das Recht vor, die Preise für diejenigen Lieferungen anzupassen, die am Tag des Inkrafttretens der Preisanpassung noch nicht geliefert wurden.

4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
4.1. Die Zahlungsfrist ist die Frist oder der Tag, an dem der Käufer den vollen Rechnungsbetrag an die TRR des Verkäufers überweisen muss. Eine Zahlung gilt als erfolgt, wenn das Geld (Kaufpreis) auf dem Konto des Verkäufers liegt.

4.2. Sofern nicht anders vereinbart, hat der Käufer die Ware gemäß der Pro-forma-Rechnung zu bezahlen.

4.3. Wenn der Käufer die Zahlungsfähigkeit erheblich verschlechtert oder keine ausreichende Versicherung für die Zahlung vorsieht oder der Käufer dem Verkäufer bei der Zahlung versichert hat, sind alle bestehenden Forderungen sofort zur Zahlung fällig, es sei denn, der Käufer stellt auf Verlangen des Verkäufers eine angemessene Versicherung sicher. Die bereits gelieferte Ware ist auf eigene Kosten an den Verkäufer zurückzugeben.

4.4. Bei Zahlungsverzug behält sich der Verkäufer das Recht vor, die gesetzlichen Verzugszinsen und die im Zusammenhang mit der Mahnung entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.

4.5. Im Fall von Kundenbeschwerden über die Qualität und Menge der Waren oder bei Ablehnung der Rechnung muss der Käufer den unbestrittenen Betrag der Rechnung bezahlen. Der umstrittene Rechnungsbetrag ist auf vierzig (40%) des Rechnungswertes beschränkt.

4.6. Der Käufer kann die Rechnung (umstrittener Rechnungsbetrag nach dem vorstehenden Absatz) spätestens acht (8) Tage nach Erhalt zurückweisen. Der Kunde muss die Ablehnung der Rechnung sorgfältig erläutern und begründen. Im Falle einer Verzögerung oder unbegründeter oder unzureichender Erklärung wird davon ausgegangen, dass der Käufer die Rechnung in vollem Umfang akzeptiert.

4.7. Im Fall der Verzögerung des Käufers mit der Zahlung von fünfzehn (15) Tagen oder länger, kann der Verkäufer die Bedingungen des Verkaufs ändern, einschließlich der Lieferung, die bereits durchgeführt wurde, aber noch nicht bezahlt worden ist, oder vom Vertrag fristlos zurücktreten.
In diesem Fall räumt der Käufer dem Verkäufer auch eine unwiderrufliche und bedingungslose Lizenz ein, damit der Verkäufer das Gelände jederzeit betreten kann, wenn der Käufer die Waren lagert und die Waren, die nicht bezahlt wurden, oder die Waren im Gegenwert des Anspruchs zurücknimmt. Dies bedeutet nicht, dass der Verkäufer vom Vertragsverhältnis zurückgetreten ist, es sei denn, dies wird zum Zeitpunkt der Übernahme der Ware schriftlich erklärt.

4.8. Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten oder Gegenparteien zu haften, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Der Käufer verpflichtet sich auch, dass es nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Verkauf an Dritte die Abtretung von Forderungen durch den Verkäufer gehalten, sonst wird der Käufer dem Verkäufer eine Vertragsstrafe in Höhe von 25% des Wertes der abgetretenen Forderungen zu zahlen verpflichtet.

5. VERSORGUNG UND SERVICE
5.1. Lieferbedingungen sind definiert als EXW Omega Air d.o.o. Ljubljana, Cesta Dolomitskega odreda 10, 1000 Ljubljana, Incoterms 2010.

5.2. Der Verkäufer bestimmt verbindliche Liefertermine in einer schriftlichen Auftragsbestätigung. Die Lieferung innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Ablauf der in der Auftragsbestätigung genannten Frist gilt nicht als Verspätung.

5.3. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware innerhalb der in der Auftragsbestätigung angegebenen Frist zu übernehmen. Wenn der Käufer die Ware nicht innerhalb einer bestimmten Frist übernimmt, kann der Verkäufer den Verkäufer in seinem Geschäft unterbringen. Wenn der Käufer die Annahme ab dem Zeitpunkt der Meldung der innerhalb von fünf (5) Tagen nicht übernehmen, kann der Verkäufer 0,2% des Verkaufswertes der Waren erheben, die in dem Verkäufer auf den Käufer gespeichert sind, für jeden Tag der Verspätung begonnen, da die Kosten der Verkäufer hat die Waren zur Lagerung von Waren, ab dem Tag, an dem der Käufer spät zur tatsächlichen Übernahme der Waren gekommen ist. Wenn der Verkäufer der Waren nicht in seinem Lager lagern kann, kann er auf Kosten des Käufers in anderen geeigneten Lagern gelagert werden.

5.4. Wenn der Käufer mit Verzögerungen bei der Annahme der Ware die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Beschädigung der Ware an den Käufer ab dem Tag passiert, als er kam spät.

5.5. Wenn der Käufer die Ware nicht innerhalb von zwanzig (20) Tagen nach dem Übernahmetermin übernimmt, hat der Verkäufer ihn schriftlich innerhalb der Frist von mindestens zehn Tagen schriftlich zu benachrichtigen. Nimmt der Käufer die Ware auch nicht innerhalb der Nachfrist ab, kann der Verkäufer sie verkaufen. Aus dem erhaltenen Kaufpreis können dem Verkäufer die ihm entstandenen Kosten entstehen.

5.6. Der Verkäufer behält sich das Recht auf Teillieferungen vor.

5.7. Für den Fall, dass der Gegenstand der Lieferung die zu wartende Ware ist (Kompressoren, Lüftungsgeräte usw.), verpflichtet sich der Käufer, die Ware mindestens fünf (5) Jahre nach Ablauf der Garantiezeit beim Verkäufer zu warten, sofern die Parteien nichts anderes angeben vereinbart.

6. BERECHTIGUNG VON EIGENTUMSRECHTEN
6.1. Die Ware bleibt auch nach Übergabe an den Käufer Eigentum des Verkäufers, bis der Käufer den gesamten Kaufpreis und andere mögliche Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer bezahlt.

6.2. Der Käufer ist berechtigt, weiterhin Produkte, die dem Eigentumsvorbehalt des Verkäufers unterliegen, weiter zu verkaufen oder für Produktionszwecke zu verwenden, sofern es sich bei dem Kunden um einen normalen Geschäftsprozess handelt und der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht verzögert. Für den Fall, dass die Waren an ihre Kunden verkauft werden, muss der Käufer alle Forderungen, die er gegen seine Kunden für den Verkauf dieser Waren hat, an den Verkäufer zurücktreten.

6.3. Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer über die abgetretenen Forderungen und den Schuldner zu informieren. In der Mitteilung muss der Käufer dem Verkäufer alle Informationen zur Verfügung stellen, die der Verkäufer für die mögliche Beitreibung dieser Forderungen benötigt. Der Käufer muss seinen Schuldner auch über den Eigentumsvorbehalt und die Abtretung von Ansprüchen informieren.

6.4. Falls der Kunde seine Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer zu spät erfüllt, wird das Recht, die Waren an seine Käufer weiterzuverkaufen oder zu nutzen, beendet.

6.5. Wenn die Waren, über die der Verkäufer einen Eigentumsvorbehalt hat, der mit anderen Produkten vermischt oder verarbeitet wird, erwirbt der Verkäufer das Eigentum an diesen neuen Produkten oder anderen Produkten bis zu dem Wert der Waren, über die der Verkäufer Eigentumsvorbehalt hat.

6.6. Bis zum vollständigen Erwerb des Eigentums an Waren hat der Käufer mit der Ware, über die der Verkäufer einen Eigentumsvorbehalt hat, als ein guter Herr zu handeln und ihn vor einer möglichen Beschädigung oder Zerstörung zu schützen.

7. HÖHERE GEWALT
7.1. Der Verkäufer haftet nicht für die teilweise Erfüllung oder die Nichterfüllung seiner Verpflichtungen, wenn dies Folge von Ereignissen ist, die der Verkäufer nicht vermeiden, verhindern oder beseitigen konnte (Höhere Gewalt). Als höhere Mächte werden Ereignisse wie Feuer, Überschwemmungen, Erdbeben, Aufstände, Kriege oder bewaffnete Konflikte, Terroranschläge, Epidemien, Stromausfälle, Nichtfunktionieren des World Wide Web, Streiks oder andere Betriebsstörungen aufgrund administrativer oder sonstiger administrativer Einschränkungen oder Verbote verstanden. Wie: Embargo, Einziehung, Beschränkungen des Finanzgeschäfts, Transportbeschränkungen, Materialmangel auf dem Weltmarkt, Verringerung der Energieversorgung und andere vom Willen des Verkäufers unabhängige Hindernisse. Als höherer Gewalt wird auch das Fehlen von Material oder Dienstleistungen bei Lieferanten oder Firmen des Verkäufers verstanden, die dem Verkäufer bei der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen entstehen, sowie deren Verzögerungen bei der Lieferung von Waren oder Dienstleistungen an den Verkäufer.

7.2. Sollte die Leistung des Verkäufers aus den im vorstehenden Absatz genannten Gründen beeinträchtigt sein, hat der Verkäufer den Käufer unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. In diesem Fall verlängert sich die Erfüllungsfrist um die Dauer der Gründe für die höhere Gewalt und deren Folgen. Wenn die höhere Gewalt länger als drei (3) Monate dauert, kann der Käufer oder der Verkäufer unverzüglich vom Vertrag ohne Entschädigung oder ähnliche Erstattungen zurücktreten.

8. GARANTIE UND WIRKLICHE FEHLER
8.1. Der Verkäufer stellt sicher, dass alle Waren in Übereinstimmung mit den Spezifikationen und in Übereinstimmung mit den globalen Standards für solche Produkte hergestellt werden. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, garantiert der Verkäufer den reibungslosen Ablauf der Ware mit einer Gewährleistungsfrist von achtzehn (18) Monaten ab dem Datum der Warenlieferung an den Käufer oder zwölf (12) Monaten Gewährleistungszeit ab dem Zeitpunkt der Installation bzw. Nutzung der Ware. Falls ein kontrollierender Start des Geräts erforderlich ist, läuft die Garantiezeit von zwölf (12) Monaten ab der Inbetriebnahme.

8.2. Die Garantie beinhaltet nicht:
- Verbrauchsartikel;
- Arbeitskosten, Reisekosten, Unterbringung von Werkstätten;
- Kosten im Zusammenhang mit der Demontage und Montage von Waren;
- Schäden aufgrund höherer Gewalt;
- Teile, die von einer nicht autorisierten Person hinzugefügt oder verarbeitet wurden;
- Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung der Ware verursacht wurden;
- Schäden aus der Beförderung oder Entladung von Waren.

8.3. Die Garantie gilt nicht in folgenden Fällen:
- bei einem Eingriff in Waren durch unbefugte Personen;
- wenn die Waren nicht für die Zwecke verwendet werden, für die sie hergestellt wurden, oder wenn sie für Zwecke verwendet werden, die über den normalen Verwendungszweck hinausgehen;
- wenn die Gebrauchsanweisungen des Herstellers oder Herstellers nicht berücksichtigt werden;
- im Falle eines Montage- und Kontrollbedarfs, wenn der Dritte es ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers ausführt oder wenn der kontrollierende Start nicht durchgeführt wird.

8.4. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich oder so schnell wie möglich zu prüfen. Der Käufer hat wesentliche Fehler unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von acht (8) Tagen ab Lieferdatum zu rügen. Bei versteckten Fehlern muss der Käufer diese sofort, spätestens jedoch acht (8) Tage nach dem Zeitpunkt der Feststellung des Fehlers, bewerben. Der Verkäufer haftet nicht für versteckte Mängel, die nach Ablauf von sechs (6) Monaten ab Lieferdatum auftreten.

8.5. Im Falle von tatsächlichen Fehlern oder Garantien muss der Käufer dem Verkäufer erlauben, die Waren zu inspizieren. Zu diesem Zweck muss der Käufer dem Verkäufer alle notwendigen Informationen und Bilder von Waren mit einem Mangel zur Verfügung stellen. Falls aus den erhaltenen Informationen und Bildern kein Fehler festgestellt werden kann, muss der Käufer die Ware auch mit mangelhafter Ware an den Verkäufer schicken.

8.6. Im Falle einer technischen Übernahme muss der Käufer unmittelbar nach der technischen Übernahme einen eindeutigen Fehler begehen.

9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
9.1. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die dem Käufer infolge der Verzögerungen des Verkäufers bei der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten entstehen, insbesondere aufgrund falscher oder unrichtiger Daten, Spezifikationen, Projekte oder anderer vom Käufer zur Verfügung gestellter Informationen.

9.2. Für Schäden, die nicht direkt an den Waren entstehen, haftet der Verkäufer insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, für Schäden an Gegenständen des Käufers, für Schäden, die durch den Ausfall der Ausrüstung, Produktionsstillstand und / oder sonstige Sach- und immaterielle Schäden entstanden sind.

9.3. In jedem Fall ist die Gesamthaftung und die maximale Haftung des Verkäufers und seiner nahestehenden Personen, Mitarbeiter, Manager und Subunternehmer auf den Wert der Güter beschränkt, die das Schadenereignis verursacht haben.

10. SCHUTZ DES GESCHÄFTSGEHEIMNISSES
10.1 Der Verkäufer und der Käufer erklären sich damit einverstanden, dass alle aus den Vertragsunterlagen abgeleiteten Daten und sonstige aus dem Vertragsverhältnis resultierende Daten mindestens fünf (5) Jahre nach Ablauf oder Beendigung des Vertragsverhältnisses als Geschäftsgeheimnis geführt werden.

10.2. Keine Partei darf die im vorstehenden Absatz genannten Daten zu einem Zweck offenlegen oder verwenden, der nicht direkt mit der Ausübung der Rechte und Pflichten aus dem Vertrag in Zusammenhang steht, ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei.

10.3. Geschäftsgeheimnisse sind Skizzen, Pläne, Berechnungen, Anweisungen, Listen, Briefe, Notizen, Vertragsdokumente und andere Daten in einer materialisierten oder dematerialisierten Form.

11. BEILEGUNG VON STREITIGKEITEN
11.1. Etwaige Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten werden vom Verkäufer und vom Käufer auf freundliche Weise behandelt. Wenn der Streit nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach der Mitteilung des kontroversen Ereignisses gütlich beigelegt werden kann, werden die Streitigkeiten zur Entscheidung an das zuständige Gericht in Ljubljana anfechten. Es gilt ausschließlich für die Gesetze der Republik Slowenien.

12. GÜLTIGKEIT ALLGEMEINER VERKAUFSBEDINGUNGEN
12.1. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten in allen Beziehungen, es sei denn, der Verkäufer und der Käufer vereinbaren ausdrücklich etwas anderes.

12.2. Sollte sich eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als nichtig erweisen, berührt dies die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. In diesem Fall werden der Verkäufer und der Käufer eine ungültige oder ungültige Bestimmung in einer besonderen Vereinbarung durch eine neue, gültige Bestimmung ersetzen, um den ursprünglichen Verwendungszweck zu erreichen.

12.3. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern.

12.4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf der Website www.mega-air.de veröffentlicht und gelten ab dem 24.10.2016.


Politik des Schutzes von persönliche Daten

1. VERWALTET 
Offizieller Name der Firma: Omega Air Inženiring d.o.o. Ljubljana
Hauptsitz: Cesta Dolomitskega odreda 10, 1000 Ljubljana, Slovenija

2. VERWENDUNG, UMFANG UND ZWECK DER SPEICHERUNG UND VERARBEITUNG
Personenbezogene Daten werden gespeichert und verarbeitet, um den Kundenkontakt, Marktinformationen über E-Mail, Verkaufsförderung, Kundenprofilierung mit dem Ziel massgeschneiderter Inhalte und Produkte an Kunden in E-Mail und auf Webseiten zu pflegen. Bei gesendeten E-Mails erfassen wir die Impressionen auf den Benutzerseiten der empfangenen Nachrichten und klicken auf die Links in den empfangenen Nachrichten. Für ein besseres und gezielteres Angebot und die Anpassung weiterer Nachrichten werden die erfassten Daten automatisch von unseren Kunden für die gesendeten Nachrichten verarbeitet, analysiert, profiliert und ausgewertet. Basierend auf den erfassten Daten und Profilen führen wir keine automatisierte Entscheidungsfindung durch.
Zur Information per E-Mail behalten wir uns vor: 
- E-Mail-Adresse, 
- Name der Organisation,
- Name,
- Nachname,
- Sex. 

Wir sammeln personenbezogene Daten mit ausdrücklicher Zustimmung mit Zustimmung von Einzelpersonen. Wir erklären uns mit dem Inhalt und dem Inhalt des Formulars einverstanden, mit dem sie erhalten wurden.
Unsere persönlichen Informationen werden von unseren folgenden Abschnitten verwendet:
- Verkauf,
- Marketing,
- Kundenbetreuung,
- Verwaltung.

3. BETRAG

Wir speichern personenbezogene Datensammlungen auf dem Gebiet der Republik Slowenien und legen sie nicht in anderen Ländern ab.

4. AUFBEWAHRUNGSFRIST
Wir bewahren die personenbezogenen Daten der Person solange auf, bis die Einwilligung zur Speicherung und Verarbeitung der einzelnen Daten widerrufen wird. Nach der Aufhebung der Einwilligung der Person werden seine persönlichen Daten sofort und effektiv gelöscht.
Wenn die oben genannten Zwecke, für die wir personenbezogene Daten speichern und verarbeiten, in unserem Unternehmen nicht mehr existieren, werden die Datenbanken, deren Zweck nicht mehr besteht, unverzüglich und effizient gelöscht.
Wir speichern Informationen über die empfangenen Nachrichten und klicken auf die Links in den empfangenen Nachrichten für 12 Monate nach dem Senden der Nachricht.

5. PERSONENRECHTE (PERSONEN)
Jeder kann jederzeit nach Informationen fragen
- Einblick,
- Korrektur,
- vollständige Löschung,
- Transfer zu einem anderen Anbieter von verwandten Dienstleistungen,
- Unterbrechung der Verarbeitung und Fütterung; Widerruf der Zustimmung zur Verarbeitung und Speicherung, unbeschadet der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, die auf der Grundlage der Zustimmung oder Zustimmung Die Zustimmung wurde bis zu ihrer Aufhebung durchgeführt.

Für den Fall, dass wir personenbezogene Daten in unserem Unternehmen zu einem anderen Zweck als dem Zweck, für den die personenbezogenen Daten erhoben wurden, weiterverarbeiten möchten, werden wir den einzelnen Personen Informationen über diesen anderen Zweck und alle relevanten Informationen wie die angegebenen zur Verfügung stellen in diesem Dokument. 

Jede Person kann für den Fall, dass sie glaubt, dass sie in irgendeiner Weise ihre Rechte aus dem Schutz seiner persönlichen Daten verletzt hat, jedes Mal, wenn er eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde - dem Informationsbeauftragten in der Republik Slowenien
einreicht, Republik Slowenien, Informationsbeauftragter, Zaloška 59, 1000 Ljubljana, https://www.ip-rs.si

Wir werden alles in unserer Macht Stehende tun, um den Menschen zu helfen, ihre Rechte wahrzunehmen.


OMEGA AIR INŽENIRING d.o.o. LJUBLJANA